SEENLAND.CARD und Kurbeitrag
Kurbeitrags- und Anmeldepflicht
Als Gast der durch die Regierung von Mittelfranken mit dem Prädikat
»Staatlich anerkannter Erholungsort«
ausgezeichneten Stadt Gunzenhausen und ihrer Ortsteile erhalten Sie die SEENLAND.CARD, die Ihnen je nach Jahreszeit eine Reihe an Vergünstigungen oder Preiserlasse bietet.
Aufgrund der Prädikatsberechtigung wird ein Kurbeitrag erhoben. Dieser wird vom Vermieter einbehalten und mit der Stadt Gunzenhausen verrechnet. Der Kurbeitrag berechnet sich nach der Anzahl der Aufenthaltstage. An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Beitragspflichtig sind alle Personen, die sich im anerkannten Kurgebiet aufhalten, ohne dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt zu haben, und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Einrichtungen geboten wird.
Der Kurbeitrag in Gunzenhausen beträgt ganzjährig 2,00 €.
Für Dauercamper liegt die Jahresgebühr bei 70 € pro erwachsener Person und Jahr.
Kinder bis zum vollendeten 17. Lebensjahr sind kurbeitragsfrei. Laut Meldegesetz und genehmigter Kurbeitragssatzung der Stadt Gunzenhausen besteht eine Anmeldepflicht mit amtlichem Meldeschein, der Ihnen von Ihrem Vermieter ausgehändigt wird, innerhalb von 24 Stunden, bei Sonn- und Feiertagen am darauffolgenden Werktag. Von seinem Vermieter erhält der Gast seine persönliche SEENLAND.CARD, die eine Vielzahl von Ermäßigungen beinhaltet.
Einem Stadtratsbeschluss zufolge wurde für Dauercamper ein Pauschalbetrag in Höhe von 70 € pro erwachsener Person und Jahr festgelegt.
SEENLAND.CARD= Bonuskarte
Als Gast der als Erholungsort anerkannten Stadt Gunzenhausen erhalten Sie eine Gästekarte, die Ihnen - je nach Jahreszeit - eine Reihe von Vergünstigungen bietet.
Ihre SEENLAND.CARD bietet Ihnen lohnende Ermäßigungen in der gesamten Region um den Altmühlsee und Gunzenhausen und weit darüber hinaus. Sie sollten die Karte immer bei sich tragen, denn das Angebot der teilnehmenden Anbieter zahlt sich für Sie aus. Fragen Sie gleich bei der Anreise Ihren Gastgeber nach Ihrer persönlichen Gästekarte.